Der britische Wähler hat gesprochen und sich mit knapper Mehrheit für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem „Projekt Europa“ entschieden.

Obwohl noch nicht feststeht, wann die Briten Artikel 50 des EU-Vertrags aktivieren werden, lohnt es sich bereits jetzt, über die rechtlichen Konsequenzen eines Austritts nachzudenken. Denn sollte es hierzu kommen, bleibt dieser – gerade im sensitiven Bereich des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs - nicht folgenlos:

1.Mögliche Unwirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen zugunsten britischer Gerichte